Zwangsvollstreckung

“Her mit dem Geld”

Halten Sie ein rechtskräftiges Urteil in den Händen, ist noch nicht gesagt, dass Sie daraus auch Geld sehen. Zahlt der Gegner nicht freiwillig, setzen wir Ihre Ansprüche mit Hilfe des Staates durch. Wir beschaffen uns, wenn möglich, Informationen über das Vermögen des Schuldners und vollstrecken in seine Vermögenswerte. Ist das Vermögen des Gegners nicht bekannt, erzwingen wir die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, notfalls unter Androhung und Durchsetzung einer Haftstrafe.

 

Was viele nicht wissen: Wenn der Schuldner sein Vermögen auf seinen Ehepartner übertragen hat, um einer drohenden Zwangsvollstreckung zu entgehen, können wir auf das Vermögen ggf. durch Anfechtung zugreifen.