Insolvenzverfahren

Was übrig bleibt

Im Insolvenzverfahren sollen die Gläubiger durch gerechte Verteilung des Erlöses befriedigt oder das Unternehmen durch einen Insolvenzplan saniert werden. Befindet sich die Fondsgesellschaft in Insolvenz, melden wir Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und machen, sofern sie bestehen, vorrangige Sicherungsrechte geltend. Wir erteilen Ihnen auch Ratschläge, wie Sie sich bei einer Liquidation oder Sanierung und den damit verbundenen Stimmabgaben am besten verhalten.

 

Auch wenn die Gesellschaft insolvent ist, ist noch nicht alles verloren: Sie können den Vermittler in Haftung nehmen, wenn Sie von diesem falsch beraten wurden.