Bankrecht

Bankprobleme? Kreditkündigung? Überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung? Beraterhaftung?

Egal ob Privatperson oder Unternehmer, jeder von uns nimmt Bankdienstleistungen in Anspruch. Verträge mit Banken sind meist umfangreich und kompliziert formuliert. Da vertraut man auf seinen Berater und übersieht schnell das Kleingedruckte. Doch Vorsicht: Berater beraten gerne provisionsorientiert. Damit Sie immer auf der sicheren Seite sind und später keine bösen Überraschungen erleben, helfen wir Ihnen, Ihre Verträge mit der Bank erfolgreich zu gestalten.

 

Sollten doch einmal Schwierigkeiten auftreten, wie z.B. die Kündigung eines Kredites, die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, die Vollstreckung aus einer Sicherheit etc., ist es wichtig, schnell die richtigen Schritte einzuleiten, um weiteren Schaden abzuwenden. So können Fehler vermieden werden, die im Nachhinein schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind. Denn das Bankrecht ist sehr komplex und erfordert spezialisiertes Wissen.
Ob Kredit, Zwangsvollstreckung, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung, wir stärken Ihre Position gegenüber der Bank. Wir begleiten Sie bei Ihren Bankgeschäften und beraten Sie umfassend und proaktiv. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder mit fadenscheinigen Erklärungen abspeisen.

 

Mit über 23 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht steht Ihnen die Kanzlei Plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte zur Seite.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles

Schnell und sicher Bescheid wissen

Gerne erfassen wir in einem persönlichen Gespräch Ihren Fall mit seinen Besonderheiten sowie Ihre Wünsche und Ziele. Wir prüfen den Sachverhalt und geben Ihnen neben einer ersten Chancen- und Risikoeinschätzung auch eine Handlungsempfehlung mit Kostenschätzung ab.

 

So erhalten Sie schnell und risikolos alle Informationen, um entscheiden zu können, ob es für Sie sinnvoll und erfolgsversprechend ist, dass wir in Ihrem Fall für Sie tätig zu werden. Das Erstgespräch schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.

 

Zu folgenden Themen zum Bankrecht können wir Sie unterstützen und beraten:

  • Online Banking
  • Betrug/Phishing
  • Vertragsverhandlungen
  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Kündigung von
  • Prämiensparverträgen
  • Bürgschaft
  • Immobilienrecht
  • Außergerichtlicher Vergleich
  • Beraterhaftung der Bank
  • Vermögensverwaltung
  • Schadensersatz
  • Gerichtsverfahren und Berufung
  • Verjährungshemmung

 

Online Banking Betrug/Pishing

Wer ersetzt den Schaden bei Phishing, Überweisungsbetrug, Kontoeröffnungsbetrug etc.?

 

Sind Sie Opfer eines Online Banking Betrugs geworden? Lassen sie sich nicht abschrecken, auch wenn Ihre Bank jede Verantwortung von sich weist und behauptet, Sie hätten Ihre Sorgfaltspflichten verletzt. In den meisten Fällen ist der Schaden von der Bank zu ersetzen. Hierbei kommt es vor allem an, ob die Zahlungen von Ihnen „autorisiert“ wurden, ob „Vorsatz“ oder „grobe Fahrlässigkeit“ vorliegen.

 

Grundlegende Fragen, damit wir Sie gut beraten können:

  • Wann haben Sie den Online Banking Betrug bemerkt?
  • Wann haben Sie Ihre Bank informiert?
  • Welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung haben Sie eingeleitet?
  • Woher haben die Betrüger vermutlich Ihre Kontodaten?
  • Wieviel Geld wurde insgesamt abgebucht?

 

Vertragsverhandlungen

Wie gestaltet man Gespräche mit der Bank erfolgreich?

Lassen Sie sich nicht überreden von dem sympathischen, auf Vertragsabschlüsse geschulten Berater. Sie sollten nur abschließen, was Sie verstehen und wirklich brauchen und nicht das, was der Berater Ihnen verkaufen will.
Wir stehen Ihnen bei Ihren Geschäften mit der Bank zur Seite. Lehnen Sie sich zurück – wir kümmern uns um die Details. Wir prüfen Ihre Verträge, finden mögliche Fallstricke und Risiken in den Vertragsklauseln und setzen Ihre Vorstellungen durch. So können Sie sich sicher fühlen.

 

Kredit- und Kreditsicherungsrecht

Risiko “Kredit”

Um einen Kredit zu bekommen, waren Sie zu hohen Zugeständnissen bereit, wie z.B. hohe Zinsen, ungünstige Laufzeiten, keine Sondertilgungsrechte, hohe Sicherheiten etc.
Die Kreditverträge der Bank sollten immer kritisch überprüft werden. Besondere Vorsicht ist etwa immer dann geboten, wenn in ein Finanzierungskonzept Lebensversicherungen oder Bausparverträge mit eingebaut sind. Im Vorfeld wichtiger Finanzierungen unterstützen wir Sie gerne, um mögliche “Fallen” zu erkennen und von Anfang an potentielle Risiken zu vermeiden.

Auch wenn Sie Opfer eines Anlagebetruges, Krypto Betruges, Love Scam etc. geworden sind und von dem Betrüger überredet worden sind, für die Online Trading Anlage einen oder mehrere Kredite, mit meist überhöhten Zinsen, aufzunehmen, können wir Ihnen dabei helfen, möglicherweise aus dem Kredit herauszukommen. Wir prüfen Widerrufsrechte, die Rechtmäßigkeit der Zinshöhe, versteckte Provisionen u.a. und treten in Verhandlungen mit der Bank ein. So konnten wir schon oft erreichen, dass durch Anlagebetrug geschädigte Mandanten entweder bessere Zinskonditionen, eine Stundung oder einen Erlass von der Bank erhalten.

Ihr Kredit wurde gekündigt? Sie sollen plötzlich von einen Tag auf den anderen den gesamten Kreditbetrag zurückzahlen? Ihre Bank droht mit Zwangsvollstreckung. Ihre Existenz steht auf dem Spiel. Jetzt ist schnell der richtige Plan gefragt. Wir stoppen z.B. die Zwangsvollstreckung, indem wir uns mit der Bank gütlich einigen oder ggf. eine Zwangsvollstreckungsgegenklage einreichen. So konnten wir schon oft erreichen, dass die Bank auf einen Teil der Darlehenssumme verzichtet. Oder wurde Ihr Kredit vielleicht zu Unrecht gekündigt, war das Darlehen etwa übersichert? Und wie löschen Sie den negativen SCHUFA-Eintrag?
Wir finden es heraus.
Je früher Sie die Gefahr einer Kreditkündigung erkennen, desto effektiver können wir Ihnen helfen, sich gegen eine Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen.

 

Kündigung von Prämiensparverträgen (durch Sparkassen)

In der letzten Zeit haben mehr als 70 Sparkassen bundesweit massenweise rentable Prämiensparverträge gekündigt. Insgesamt dürften weit über 320.000 Sparverträge gekündigt worden sein. Auch die Münchener Stadtsparkasse hat mehrere Zehtnausende Prämiensparverträge gekündigt.

 

Prämiensparverträge funktionieren in der Regel so:

Kunden erhalten neben dem Grundzins auf den insgesamt angesparten Betrag eine Prämie auf die jeweils in einem Jahr eingezahlte Summe – und diese Prämie steigt im Zeitverlauf. In vielen Verträgen bekommen die Kunden ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe und damit 50 Prozent der in dem Jahr eingezahlten Sparbeträge als Bonus.
Die Sparkassen begründen die Kündigung der Prämiensparverträge mit den anhaltenden Null- und Negativzinsen in der EU und berufen sich bei den Kündigungen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Mai 2019 (XI ZR 345/18), nach dem die Kündigung langjähriger Sparverträge unter bestimmten Umständen zulässig ist. Dabei handelte es sich aber um einen Einzelfall.

 

Was viele Kunden nicht wissen:

Nicht alle Prämiensparverträge fallen unter das Urteil des BGH. Langfristige Prämiensparverträge sind nach Ansicht der Verbraucherzentralen trotz des BGH-Urteils nicht generell kündbar. Sind noch nicht alle vereinbarten Prämien ausgezahlt worden, dürften die Banken den Vertrag nicht kündigen. Dies bestätigen zwei neuere Gerichtsurteile (OLG Dresden, Az. 8 U 1770/18 und Landgericht Stendal Az. 22 S 104/18).
Neben einer unrechtmäßigen Kündigung des Prämiensparvertrages ist auch zu prüfen, ob die Banken die Zinsen falsch berechnet haben, so dass die Kunden auch daraus mehrere tausend Euro nachfordern können.
In den meisten von uns geprüften Fällen müssen die Sparkassen den betroffenen Prämiensparern von tausend bis über mehrere zehntausende Euro nachbezahlen.

 

Bürgschaft

Freundschaft kann auch teuer werden

Banken sind interessiert, sich bei einer Kreditvergabe so umfangreich wie möglich abzusichern. Daher verlangen sie oftmals, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll: etwa die Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner – Personen, die oftmals selbst kein Vermögen haben.
Das Unterzeichnen einer solchen Bürgschaft wird von der Bank gerne als reine Formsache deklariert. Tatsächlich droht dem Bürgen die Inanspruchnahme durch die Bank, wenn der Kreditnehmer die Raten und damit das Darlehen nicht mehr bezahlen kann. Inzwischen haben die Gerichte den Banken bei der Bürgschaft von Verwandten jedoch enge Grenzen gesetzt: Die Bürgschaft unter nahen Verwandten ist oft sittenwidrig. Wir prüfen in Ihrem Fall, ob Sie für einen Kredit wirklich haften müssen.

 

Immobilienrecht

Gefahr für Haus und Hof

Die Immobilienkrise in den USA hat auch deutsche Kreditnehmer verunsichert: Was kann passieren, wenn Ihr Kredit von einem internationalen Finanzinvestor aufgekauft wird und dieser plötzlich die sofortige Tilgung verlangt? Ist dann Ihr Eigenheim vielleicht in Gefahr? Keine Angst, wir setzen alle Hebel in Bewegung, damit Sie Ihr Haus nicht räumen müssen. Wir überprüfen Ihre bestehenden Verträge auf Risiken und leiten die notwendigen Schritte ein.

Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat auf die Immobilienkrise reagiert und das Risikobegrenzungsgesetz für Verbraucher eingeführt. Demnach dürfen sich die Rechte des Kreditnehmers bei einem Forderungsverkauf nicht verschlechtern. Wir schützen Ihre Rechte als Kreditnehmer und setzen diese durch.

Besser ist es, schon im Vorfeld einer Grundstücksfinanzierung die Verträge und Finanzierungspläne von uns überprüfen zu lassen. So erleben Sie später keine bösen Überraschungen.

 

Unsere weiteren Fachgebiete im Immobilienrecht:

  • Beratung bei Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie
  • Hypothek und Grundschuld
  • Rückabwicklung von Kapitalanlagen, “Schrottimmobilien”
  • Zwangsversteigerung

Außergerichtliche Tätigkeit/Vergleich

Warum streiten, wenn auch so eine Einigung möglich ist

Eine Klage ist für uns nur das letzte Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen. Davor versuchen wir alles, um eine streitige Auseinandersetzung zu verhindern.

Nach Prüfung Ihrer Rechte gegen die Bank setzen wir uns mit der Bank in Verbindung und versuchen, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Banken sind oftmals zu Vergleichen bereit, wenn sie ansonsten befürchten müssen, dass sie ihre Forderung nicht mehr durchsetzen können, z.B. wegen drohender Privatinsolvenz des Kunden. Mit unserem Verhandlungsgeschick konnten wir für unsere Mandanten auch außergerichtlich schon viel erreichen, beispielsweise den Verzicht auf einen Teil der Darlehenssumme und/oder die Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Falls ein Vergleich nicht zustande kommt oder wirtschaftlich für Sie nicht rentabel ist, setzen wir Ihre Forderung gerichtlich für Sie durch.

 

Beratungshaftung der Bank

Fühlen Sie sich durch Ihre Bank eher verraten statt gut beraten?

Das Beratungsgespräch entpuppt sich im Nachhinein oftmals als reines Verkaufsgespräch. Vielen Anlegern war dies nicht bewusst, weil sie volles Vertrauen in ihre Berater hatten.

 

Nach der Rechtsprechung müssen Bankberater ihre Kunden objekt- und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Beratung, wenn der Berater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte und Risiken der Kapitalanlage informiert. Anlegergerecht heißt, der Berater berücksichtigt die Wünsche, Anlageziele und den Wissensstand des Bankkunden. Wünschten Sie eine Altersvorsorge und haben von der Bank einen Immobilienfonds verkauft bekommen, so kann eine fehlerhafte Beratung vorliegen, da ein solcher Fonds nach der Rechtsprechung für eine Altersvorsorge nicht geeignet ist. Wurde der vermittelte Fonds zusätzlich durch einen Kredit fremdfinanziert, muss die Bank auf das durch die Fremdfinanzierung überproportional erhöhte Risiko hinweisen.

 

Die Aufklärungspflichten der Bank wurden inzwischen verschärft: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken insbesondere über erhaltene Provisionen und Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) aufklären müssen. Wir prüfen, ob die Bank hinter Ihrem Rücken eine Provision für die Vermittlung Ihrer Kapitalanlage kassiert hat. Falls ja, hat die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und Sie können Schadensersatz fordern.

 

Vermögensverwaltung

Kein Freibrief für die Bank

Der Vermögensverwalter der Bank erteilt im Gegensatz zum Anlageberater nicht nur Anlageratschläge, sondern trifft eigene Anlageentscheidungen über das Vermögen des Kunden. Erweiterte Freiräume bergen aber auch erweiterte Gefahren. Es besteht das Risiko von Interessenkonflikten, da die Bank durch den Verkauf von eigenen Finanzprodukten sowohl an der Vermögensverwaltung als auch an den Produkten verdient. Diese entsprechen unter Umständen nicht den Anlagezielen des Kunden. Bei der Vermögensverwaltung sind daher besonders strenge Regelungen zu beachten.

 

Wir prüfen, ob Ihre Verträge rechtsgültig sind, die Finanzprodukte Ihren Anlagewünschen entsprechen, die Abrechnung korrekt ist und ob die Bank gegen Anlagerichtlinien verstoßen hat. Wir decken auf, falls die Bank hohe Provisionen erhalten hat, ohne Sie darüber zu informieren und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

 

Schadensersatz

Als ob Sie nie investiert hätten

Wenn Ihnen Schadensersatz zustehen sollte, haben Sie die Chance, Ihr gesamtes investiertes Geld zzgl. Zinsen bzw. entgangenen Gewinn zurück zu erhalten. Wir prüfen, ob sich in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche zum Beispiel aus Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung und Prospekthaftung ergeben können. Im Erfolgsfall wird das ganze Geschäft rückabgewickelt und Sie bekommen Ihr Geld plus Gerichts- und Anwaltskosten zurück.

Laut Gesetz sind Sie bei einem Schadensersatzanspruch so zu stellen, wie Sie stünden, wenn Sie die Kapitalanlage nie erworben hätten bzw. die Bank die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte.

 

Gerichtsverfahren und Berufung

Nur wenn es Erfolg verspricht

Konnten wir uns mit der Bank nicht einigen, bleibt nur der Weg einer Klage. Zunächst prüfen wir, wie die Erfolgsaussichten einer Klage sind. Wir raten Ihnen nur zu einer Klage, wenn die Erfolgsaussichten entsprechend hoch und das Prozesskostenrisiko niedrig sind. Lassen Sie sich von dem scheinbar “übermächtigen” Gegner Bank nicht einschüchtern. Durch unsere über 23-jährige Prozesserfahrung kennen wir die zu erwartenden Einwände und Tricks der Banken und können unsere Strategie darauf ausrichten.

 

Die Bank als Gegner hat auch einen entscheidenden Vorteil: diese ist im Gegensatz zu freien Finanzberatern meist zahlungsfähig.

 

Abwehr der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung

Wir retten Ihr Grund und Vermögen

Hat die Bank bereits das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet, ist höchste Vorsicht angesagt. Die Bank kann das Grundstück sofort zwangsversteigern, da sich der Schuldner i.d.R. mit der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.

Gut zu wissen: Die Banken sind in der Realität jedoch meist nicht an einer Zwangsversteigerung interessiert, da diese sehr teuer und aufwendig ist und häufig mit hohen Verlusten einhergeht. Deshalb zeigt sich die Bank oftmals bei geschickten Verhandlungen mit einer Einstellung der Zwangsvollstreckung einverstanden. Wir versuchen, Ihr Grundstück zu retten, indem wir über (Raten) – Zahlungsmodalitäten verhandeln oder Sie bei einer Umschuldung unterstützen.

 

Verjährungshemmung

Die Uhr tickt

Wer Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend machen will, muss schnell reagieren. Denn: Der Zeitraum, um dagegen vorzugehen, beträgt nur noch drei Jahre statt 30 Jahre. Als Fristbeginn gilt dabei der Zeitpunkt, von dem der geschädigte Anleger von seinem Rechtsanspruch Kenntnis hat. Diese Regelung ist allerdings etwas unklar. Liegt Kenntnis etwa bereits vor, wenn der Fonds die Renditezahlungen einstellt, finanzielle Schwierigkeiten oder gar die Verhaftung der Geschäftsleitung bekannt werden? Auf der sicheren Seite ist, wer erste negative Medienberichte oder Unregelmäßigkeiten der Gesellschaft zum Anlass nimmt und kompetenten Rechtsrat einholt.

 

Wichtig: Für jeden Beratungsfehler läuft eine eigene Verjährungsfrist. Daher prüfen wir alle in Betracht kommenden Beratungsfehler und deren Durchsetzbarkeit. Unter Umständen können wir mehr Zeit gewinnen, wenn wir die Klage auf einen anderen Fehler stützen. Damit können auch möglicherweise verjährte Fälle neu aufgerollt werden. Werden beispielsweise erst jetzt Kick-Back-Zahlungen bekannt, beginnt die Frist erst jetzt.

 

Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ihre Ansprüche spätestens zehn Jahre taggenau nach Zeichnung der Anlage.

 

Wir behalten Ihre Fristen genau im Blick und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren.